1. Körperschaftsteuer
- Steuersatz nach Erträgen: Die Körperschaftsteuer beträgt 10 % bei steuerpflichtigen Erträgen bis 100.000 EUR, 21 % im Regelfall und 24 % bei Erträgen über 5.000.000 EUR (§ 15 Einkommensteuergesetz).
- Mindeststeuer: Ist die errechnete Steuer niedriger oder macht die Gesellschaft Verlust, zahlt sie eine Mindeststeuer. Sie beträgt je nach Erträgen 340 EUR (bis 50.000 EUR), 960 EUR (bis 250.000 EUR), 1.920 EUR (bis 500.000 EUR), 3.840 EUR (bis 5.000.000 EUR) oder 11.520 EUR (darüber). Der Unterschied zur tatsächlichen Steuer kann in den drei folgenden Jahren angerechnet werden (§ 46b).
2. Gewinnausschüttung
- 7 % Abzugsteuer: Schüttet die s.r.o. Gewinn an eine natürliche Person aus, behält sie 7 % Steuer ein. Für Empfänger in nicht kooperierenden Staaten beträgt der Satz 35 % (§ 43). Gesellschafter mit Wohnsitz in Österreich müssen zusätzlich die österreichische Besteuerung beachten.
3. Umsatzsteuer (DPH)
- Steuersätze: Der Normalsteuersatz beträgt 23 %; für bestimmte Waren und Dienstleistungen gelten ermäßigte Sätze von 19 % und 5 % (§ 27 Umsatzsteuergesetz).
- Registrierungspflicht: Eine Gesellschaft mit Sitz in der Slowakei wird ab dem 1. Jänner des Folgejahres umsatzsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz im Kalenderjahr 50.000 EUR überschritten hat. Übersteigt der Umsatz schon im laufenden Jahr 62.500 EUR, tritt die Pflicht sofort mit dieser Lieferung ein (§ 4).
4. Steuer auf Finanztransaktionen
- Abgabe auf Zahlungen: Für Überweisungen der Gesellschaft fallen 0,4 % Transaktionssteuer an, höchstens 40 EUR je Transaktion. Für Barabhebungen beträgt sie 0,8 % (§ 6 Gesetz Nr. 279/2024 Slg.).
Rechtsgrundlagen: Gesetz Nr. 595/2003 Slg. über die Einkommensteuer, Gesetz Nr. 222/2004 Slg. über die Umsatzsteuer und Gesetz Nr. 279/2024 Slg. über die Steuer auf Finanztransaktionen, jeweils in der für 2026 geltenden Fassung.
Stand: 20. Oktober 2026. Dieser Rechtstipp dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.