Was ist im slowakischen Vertragsrecht anders als in Österreich?
Anders als Österreich (mit dessen ABGB und UGB) verteilt die Slowakei das Schuldrecht auf zwei Gesetzbücher: das Bürgerliche Gesetzbuch (Občiansky zákonník) und das Handelsgesetzbuch (Obchodný zákonník). Verträge zwischen Unternehmern unterliegen grundsätzlich dem Handelsgesetzbuch – mit eigenen Verjährungsregeln (4 Jahre statt 3), Verzugszinsen, Vertragsstrafen (Pönale) und Gewährleistung. Der geltende Modus ist ausschlaggebend für Fristen und Ansprüche; deshalb prüfen wir das zuerst.
Für grenzübergreifende Verträge zwischen Österreich und der Slowakei ist die Wahl des geltenden (anwendbaren) Rechts gemäß der Rom-I-Verordnung frei. Es ist grundsätzlich möglich hier das österreichische Recht zu vereinbaren, hilft aber wenig, wenn der Vertrag später vor einem slowakischen Gericht oder gegen slowakisches Vermögen durchgesetzt werden muss. Wir empfehlen eine Lösung, die zum jeweiligen realen Streit- und Vollstreckungsszenario passt.
Verträge nach slowakischem Recht, die wir für Sie erstellen und prüfen
- Kauf- und Lieferverträge, Rahmenverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den slowakischen Markt.
- Werkverträge für Bau-, Montage- und IT-Projekte in der Slowakei mit Abnahme-, Gewährleistungs- und Pönaleregelungen.
- Handelsvertreter- und Vertriebsverträge für die Slowakei, Franchise, Exklusivität, Ausgleichsanspruch bei Beendigung.
- Gewerbliche Miet- und Pachtverträge für Büro, Lager und Produktion in der Slowakei.
- Darlehens-, Bürgschafts- und Sicherungsverträge, Pfandrechte an beweglichen Sachen, Anteilen und Immobilien.
- Geheimhaltungs- und Kooperationsvereinbarungen, Letter of Intent (Absichtserklärung), Term Sheets vor Transaktionen.
Vertragsprüfung in der Slowakei: das häufigste Mandat seitens österreichischer Unternehmen
Ihr slowakischer Partner übermittelt Ihnen einen Vertragsentwurf – meist auf Slowakisch, manchmal auch in einer nicht gerade präzisen englischen Fassung. Wir prüfen den Text nach slowakischem Recht, markieren identifizierte Risiken und schlagen konkrete Änderungen vor. Sie erhalten eine deutschsprachige Zusammenfassung mit „Ampel“-Bewertung und auf Wunsch eine zweisprachige Gegenfassung, die wir mit der Gegenseite verhandeln. Bei Standardverträgen liegt das Ergebnis in der Regel innerhalb weniger Werktage vor.
Worauf wir bei jedem Vertrag nach slowakischem Recht achten
- Vertretungsbefugnis – wer darf für die slowakische Gesellschaft gegenzeichnen? Ein Blick ins slowakische Handelsregister (obchodný register) erspart nichtige Verträge.
- Zahlungsbedingungen und Sicherheiten – Eigentumsvorbehalt, Vertragsstrafe, Bürgschaft, Anerkenntnis, damit die spätere Forderungsbeitreibung nicht am Vertrag scheitert.
- Gerichtsstand und Schiedsklausel – slowakisches Gericht, österreichisches Gericht oder Schiedsgericht, jeweils im Hinblick auf die Vollstreckung nach der Brüssel-Ia-Verordnung.
- Sprache und Auslegung – bei zweisprachigen Verträgen legen wir fest, welche Fassung im Zweifelsfall ausschlaggebend ist.
- Beendigung – Kündigungsfristen, Rücktrittsrechte, Folgen für laufende Bestellungen und Gewährleistung.
Laufende Betreuung: Für österreichische Unternehmen mit regelmäßigem Vertragsvolumen in der Slowakei bieten wir eine monatliche Pauschale. Sie übermitteln die Verträge, wir antworten innerhalb der vereinbarten Fristen – ohne Einzelabrechnung jeder einzelnen E-Mail.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im jeweiligen Einzelfall. Gesetzliche Beträge, Sätze und Fristen können sich ändern (Stand: September 2026); wir prüfen den aktuellen Rechtsstand für Ihr konkretes Anliegen.