Rechtsanwalt und Buchhaltung unter einem Dach: Recht und Zahlen an einem Ort
Viele Fragen einer ausländisch geführten Gesellschaft liegen im Bereich zwischen dem Recht und Steuern: Wie wird der Geschäftsführer vergütet? Welche Belege braucht das Finanzamt für Leistungen der österreichischen Muttergesellschaft? Ist die Verrechnungspreisdokumentation vollständig? In unserer Kanzlei arbeiten Rechtsanwälte und die Buchhalterin unter einem Dach, sodass Sie nur eine einzige abgestimmte Antwort erhalten und nicht zwischen zwei Beratern vermitteln müssen.
Buchhaltung, Lohnverrechnung und Steuern in der Slowakei: ein Leistungsüberblick
- Laufende Buchhaltung nach dem slowakischen Rechnungslegungsgesetz, monatlich oder quartalsweise, mit Auswertungen auf Deutsch (Bilanz, GuV, offene Posten).
- Umsatzsteuer: Voranmeldungen, Kontrollmeldung (kontrolný výkaz), Zusammenfassende Meldung für innergemeinschaftliche Lieferungen nach Österreich, Registrierung und Abmeldung.
- Lohnverrechnung: Anmeldung von Mitarbeitern bei Sozial- und Krankenversicherung, monatliche Abrechnungen, Jahresausgleich, Meldungen bei Entsendungen.
- Jahresabschluss und Körperschaftsteuererklärung, Einreichung im Register der Jahresabschlüsse, Verlängerung der Abgabefrist.
- Steuerliche Registrierung neuer Gesellschaften und Zweigniederlassungen, Vertretung bei Steuerprüfungen und im Schriftverkehr mit dem Finanzamt.
- Steuerliche Beratung zu Gewinnausschüttungen, Geschäftsführerbezügen, Doppelbesteuerungsabkommen Österreich–Slowakei und Verrechnungspreisen zwischen verbundenen/nahestehenden Unternehmen.
Steuerfristen in der Slowakei: die wichtigsten Termine für Ihre s.r.o.
| Pflicht | Frist |
|---|---|
| Umsatzsteuervoranmeldung und Kontrollmeldung | bis zum 25. Tag des Folgemonats (bzw. Folgequartals) |
| Lohnabgaben und Sozialversicherung | monatlich, bis zum Auszahlungstag bzw. zum 8. Tag des Folgemonats |
| Körperschaftsteuererklärung und Jahresabschluss | bis zum 31. März des Folgejahres, verlängerbar um bis zu 6 Monate bei Auslandseinkünften |
| Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter | innerhalb von zwölf Monaten nach Bilanzstichtag |
Steuern in der Slowakei im Jahr 2026: Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Dividende
Stand September 2026: Die Körperschaftsteuer beträgt 21 Prozent (10 Prozent bei Umsätzen bis 100.000 Euro, 24 Prozent ab 5 Millionen Euro). Der Normalsatz der Umsatzsteuer liegt bei 23 Prozent, ermäßigte Sätze liegen bei 19 und 5 Prozent. Dividenden an natürliche Personen werden mit 7 Prozent besteuert. Da die Steuersätze in den letzten Jahren mehrfach geändert wurden, prüfen wir jede Planung anhand des aktuellen Rechtsstands.
Die Buchhaltung leitet Dipl.-Ing. Martina Kováčová, Absolventin der Wirtschaftsuniversität Bratislava. Die rechtliche Betreuung übernehmen die Anwälte der Kanzlei, sodass Fragen zu Verträgen, Gesellschafterbeschlüssen oder Forderungen direkt mit den Zahlen abgeglichen werden.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im jeweiligen Einzelfall. Gesetzliche Beträge, Sätze und Fristen können sich ändern (Stand: September 2026); wir prüfen den aktuellen Rechtsstand für Ihr konkretes Anliegen.