Warum eine GmbH (s.r.o.) in der Slowakei gründen?
Bratislava liegt 60 Kilometer von Wien entfernt, die Slowakei gehört zur Euro-Zone und ist EU-Mitglied. Für österreichische Unternehmen ist eine eigene Gesellschaft vor Ort oft der einfachste Weg, slowakische Kunden zu bedienen, Mitarbeiter einzustellen oder eine Produktion aufzubauen. Die „spoločnosť s ručením obmedzeným“ (Kurzform s.r.o.) ist dabei die mit Abstand häufigste Rechtsform: Die Haftung ist wie überall auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, das Mindeststammkapital beträgt hier 5.000 Euro und ein einziger Gesellschafter genügt.
Ob eine Tochter-GmbH oder eine (Zweig)niederlassung sinnvoller ist, hängt von der Haftung, den Steuern und vom Verwaltungsaufwand ab. Das klären wir bereits im ersten Gespräch.
Voraussetzungen für die Firmengründung in der Slowakei: Stammkapital, Gesellschafter und Sitz
- Stammkapital: mindestens 5.000 Euro, Mindesteinlage je Gesellschafter 750 Euro. Die Einlage muss vor der Eintragung nicht mehr auf ein Bankkonto eingezahlt (geleistet) werden – eine Erklärung des Einlagenverwalters reicht aus.
- Gesellschafter: natürliche oder juristische Personen aus dem In- und Ausland. Eine österreichische GmbH kann Alleingesellschafterin sein. Eine natürliche Person darf allerdings nur in höchstens drei „s.r.o.“-Gesellschaften Alleingesellschafter sein.
- Geschäftsführer (konateľ): mindestens eine natürliche Person. EU-Bürger benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung in der Slowakei.
- Sitz: eine Adresse in der Slowakei mit Zustimmung des Eigentümers (beglaubigte Unterschrift). Wir stellen auf Wunsch einen Firmensitz in Bratislava bereit.
- Unbedenklichkeit: Gesellschafter und Geschäftsführer dürfen keine offenen Steuer- oder Sozialversicherungsrückstände in der Slowakei haben; der Geschäftsführer braucht einen „sauberen“ Strafregisterauszug.
Ablauf: GmbH in der Slowakei gründen in fünf Schritten
- Beratung und Struktur. Wir klären Gesellschafterkreis, Tätigkeitsgegenstand, Vertretungsregelung und ob eine Wahl des geltenden Rechts zugunsten deutschsprachiger Verträge sinnvoll ist.
- Gesellschaftsvertrag oder Gründungsurkunde. Wir erstellen die Dokumente bereits zweisprachig (Slowakisch mit deutscher arbeitsmäßiger Übersetzung). Die Unterschriften werden beglaubigt – auch bei einem österreichischen Notar mit Apostille oder direkt in unserer Kanzlei.
- Gewerbeberechtigung (živnostenské oprávnenie). Wir beantragen die Gewerbescheine elektronisch beim Gewerbeamt. Freie Gewerbe werden binnen weniger Tage eingetragen, reglementierte (lizenzierte) Gewerbe benötigen einen Befähigungsnachweis.
- Eintragung ins Handelsregister (obchodný register). Der Antrag wird elektronisch beim zuständigen Registergericht gestellt; die Gerichtsgebühr beträgt bei elektronischer Einreichung 150 Euro. Das Gericht entscheidet in der Regel binnen weniger Werktage.
- Steuerliche Registrierung. Nach der Eintragung melden wir die Gesellschaft beim Finanzamt an (Steuernummer, ggf. Umsatzsteuer). Unsere Buchhaltung übernimmt die laufende Betreuung.
Was kostet eine Firmengründung in der Slowakei und wie lange dauert diese?
Bei vollständigen Unterlagen dauert die Gründung einer s.r.o. typischerweise 2 bis 3 Wochen. Die Kosten setzen sich aus der Gerichtsgebühr (150 Euro bei elektronischer Einreichung), Beglaubigungen, Gewerbegebühren und unserem Honorar zusammen. Wir arbeiten mit einem Pauschalhonorar, das Sie vor Beginn schriftlich erhalten – ohne versteckte Nebenkosten. Wer schneller starten möchte, kann alternativ einen geprüften Firmenmantel übernehmen.
Wie wird eine slowakische GmbH besteuert? Was Sie als österreichischer Gesellschafter wissen sollten
Stand 2026: Die slowakische Körperschaftsteuer beträgt 21 Prozent, für kleinere Gesellschaften mit Umsätzen bis 100.000 Euro gilt ein ermäßigter Satz von 10 Prozent. Gewinnausschüttungen an natürliche Personen unterliegen einer Quellensteuer von 7 Prozent; das Doppelbesteuerungsabkommen Österreich–Slowakei verhindert dabei eine doppelte Belastung. Eine Umsatzsteuer-Registrierung (UID) wird ab einem Inlandsumsatz von 50.000 Euro im Kalenderjahr verpflichtend, freiwillig ist diese bereits davor möglich. Diese Eckdaten ändern sich regelmäßig – wir prüfen den aktuellen Stand für Ihr Vorhaben.
Alles aus einer Hand: Firmengründung, Firmensitz in Bratislava, Gewerbeberechtigungen, Steuerregistrierung, Arbeitsverträge für die ersten Mitarbeiter und laufende Buchhaltung. Sie sprechen mit uns auf Deutsch, wir sprechen mit den slowakischen Behörden.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im jeweiligen Einzelfall. Gesetzliche Beträge, Sätze und Fristen können sich ändern (Stand: September 2026); wir prüfen den aktuellen Rechtsstand für Ihr konkretes Anliegen.