Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in der Slowakei?
Die (Zweig)niederlassung (organizačná zložka podniku zahraničnej osoby) ist rechtlich unselbständig: Sie bleibt Teil Ihres österreichischen Unternehmens, das für alle Verbindlichkeiten haftet. Sie wird ins slowakische Handelsregister eingetragen, erhält einen Leiter (vedúci organizačnej zložky) und eine eigene Steuernummer. Kein Stammkapital, kein Gesellschaftsvertrag – dafür volle Durchgriffshaftung und die Pflicht, den Jahresabschluss der Muttergesellschaft offenzulegen.
Die Tochtergesellschaft (s.r.o.) ist eine eigenständige juristische Person mit beschränkter Haftung. Sie eignet sich, wenn das slowakische Geschäft wachsen, Mitarbeiter beschäftigen oder Investitionen tätigen soll – oder wenn Sie Haftungsrisiken vom österreichischen Stammhaus fernhalten möchten. Details zur Gründung finden Sie unter Gründung einer GmbH (s.r.o.) in der Slowakei.
| — Zweigniederlassung Tochtergesellschaft s.r.o. | ||
|---|---|---|
| Rechtspersönlichkeit | keine, Teil des Stammhauses | eigene |
| Haftung | österreichisches Unternehmen haftet voll | beschränkt auf Gesellschaftsvermögen |
| Kapital | kein Mindestkapital | 5.000 Euro Stammkapital |
| Gründungsdauer | ca. 2–4 Wochen | ca. 2–3 Wochen |
| Besteuerung | Betriebsstätte in der Slowakei | slowakische Körperschaftsteuer |
| Offenlegung | Jahresabschluss des Stammhauses | eigener Jahresabschluss |
Zweigniederlassung in der Slowakei: Was wir für Sie erledigen
- Strukturberatung: Zweigniederlassung, Tochtergesellschaft oder eine bloße grenzübergreifende Dienstleistung mit Entsendung von Mitarbeitern.
- Vorbereitung der Registerunterlagen: Beschluss des Stammhauses, Bestellung des Leiters, Firmenbuchauszug mit beglaubigter Übersetzung, Sitznachweis.
- Gewerbeberechtigungen für die Tätigkeit in der Slowakei, auch für reglementierte Gewerbe mit Anerkennung österreichischer Qualifikationen.
- Eintragung ins Handelsregister, Anmeldung beim Finanzamt, Registrierung als Arbeitgeber bei Sozial- und Krankenversicherung.
- Laufende Betreuung: Arbeitsverträge, Vertragsgestaltung, Buchhaltung und Vertretung gegenüber Behörden.
Betriebsstätte in der Slowakei und Steuern
Die dort erzielten Gewinne werden in der Slowakei besteuert und in Österreich freigestellt. Wichtig ist eine saubere Abgrenzung der Ergebnisse der Betriebsstätte und eine Dokumentation der Verrechnungspreise zwischen Stammhaus und Zweigniederlassung. Auch ohne formelle Zweigniederlassung kann eine Betriebsstätte entstehen, etwa durch Bauprojekte über zwölf Monate oder einen ständigen Vertreter – das prüfen wir vorab, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Entsendung statt einer (Zweig)niederlassung in der Slowakei?
Für zeitlich begrenzte Aufträge – etwa Montagearbeiten, Bauleistungen oder Wartungsarbeiten – ist oft keine Zweigniederlassung erforderlich. Österreichische Unternehmen dürfen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit vorübergehend in der Slowakei tätig werden. Zu beachten sind dann Meldepflichten für entsandte Arbeitnehmer, A1-Bescheinigungen und die slowakischen Mindestarbeitsbedingungen. Wir sagen Ihnen, ab wann aus der vorübergehenden Tätigkeit eine dauerhafte wird, die eine Registrierung erfordert.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im jeweiligen Einzelfall. Gesetzliche Beträge, Sätze und Fristen können sich ändern (Stand: September 2026); wir prüfen den aktuellen Rechtsstand für Ihr konkretes Anliegen.