SKLENARLEGAL
  1. Start
  2. Rechtsgebiete
  3. Zweigniederlassung in der Slowakei

(Zweig)niederlassung in der Slowakei gründen: (Zweig)niederlassung oder Tochtergesellschaft

Wer als österreichisches Unternehmen dauerhaft in der Slowakei tätig sein will, hat zwei Wege: eine (Zweig)niederlassung des österreichischen Unternehmens oder eine eigene Tochtergesellschaft (s.r.o.). Wir zeigen Ihnen, welche Struktur zu Ihrem Markteintritt in der Slowakei passt, und setzen sie um – auf Deutsch.

Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in der Slowakei?

Die (Zweig)niederlassung (organizačná zložka podniku zahraničnej osoby) ist rechtlich unselbständig: Sie bleibt Teil Ihres österreichischen Unternehmens, das für alle Verbindlichkeiten haftet. Sie wird ins slowakische Handelsregister eingetragen, erhält einen Leiter (vedúci organizačnej zložky) und eine eigene Steuernummer. Kein Stammkapital, kein Gesellschaftsvertrag – dafür volle Durchgriffshaftung und die Pflicht, den Jahresabschluss der Muttergesellschaft offenzulegen.

Die Tochtergesellschaft (s.r.o.) ist eine eigenständige juristische Person mit beschränkter Haftung. Sie eignet sich, wenn das slowakische Geschäft wachsen, Mitarbeiter beschäftigen oder Investitionen tätigen soll – oder wenn Sie Haftungsrisiken vom österreichischen Stammhaus fernhalten möchten. Details zur Gründung finden Sie unter Gründung einer GmbH (s.r.o.) in der Slowakei.

— Zweigniederlassung Tochtergesellschaft s.r.o.
Rechtspersönlichkeitkeine, Teil des Stammhauseseigene
Haftungösterreichisches Unternehmen haftet vollbeschränkt auf Gesellschaftsvermögen
Kapitalkein Mindestkapital5.000 Euro Stammkapital
Gründungsdauerca. 2–4 Wochenca. 2–3 Wochen
BesteuerungBetriebsstätte in der Slowakeislowakische Körperschaftsteuer
OffenlegungJahresabschluss des Stammhauseseigener Jahresabschluss

Zweigniederlassung in der Slowakei: Was wir für Sie erledigen

  • Strukturberatung: Zweigniederlassung, Tochtergesellschaft oder eine bloße grenzübergreifende Dienstleistung mit Entsendung von Mitarbeitern.
  • Vorbereitung der Registerunterlagen: Beschluss des Stammhauses, Bestellung des Leiters, Firmenbuchauszug mit beglaubigter Übersetzung, Sitznachweis.
  • Gewerbeberechtigungen für die Tätigkeit in der Slowakei, auch für reglementierte Gewerbe mit Anerkennung österreichischer Qualifikationen.
  • Eintragung ins Handelsregister, Anmeldung beim Finanzamt, Registrierung als Arbeitgeber bei Sozial- und Krankenversicherung.
  • Laufende Betreuung: Arbeitsverträge, Vertragsgestaltung, Buchhaltung und Vertretung gegenüber Behörden.

Betriebsstätte in der Slowakei und Steuern

Die dort erzielten Gewinne werden in der Slowakei besteuert und in Österreich freigestellt. Wichtig ist eine saubere Abgrenzung der Ergebnisse der Betriebsstätte und eine Dokumentation der Verrechnungspreise zwischen Stammhaus und Zweigniederlassung. Auch ohne formelle Zweigniederlassung kann eine Betriebsstätte entstehen, etwa durch Bauprojekte über zwölf Monate oder einen ständigen Vertreter – das prüfen wir vorab, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Entsendung statt einer (Zweig)niederlassung in der Slowakei?

Für zeitlich begrenzte Aufträge – etwa Montagearbeiten, Bauleistungen oder Wartungsarbeiten – ist oft keine Zweigniederlassung erforderlich. Österreichische Unternehmen dürfen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit vorübergehend in der Slowakei tätig werden. Zu beachten sind dann Meldepflichten für entsandte Arbeitnehmer, A1-Bescheinigungen und die slowakischen Mindestarbeitsbedingungen. Wir sagen Ihnen, ab wann aus der vorübergehenden Tätigkeit eine dauerhafte wird, die eine Registrierung erfordert.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im jeweiligen Einzelfall. Gesetzliche Beträge, Sätze und Fristen können sich ändern (Stand: September 2026); wir prüfen den aktuellen Rechtsstand für Ihr konkretes Anliegen.

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen – Zweigniederlassung in der Slowakei

Wie schnell ist eine Zweigniederlassung in der Slowakei eingetragen?

Bei vollständigen Unterlagen – insbesondere dem beglaubigt übersetzten Firmenbuchauszug – rechnen Sie mit 2 bis 4 Wochen. Die Eintragung erfolgt elektronisch beim Registergericht.

Muss der Leiter der Zweigniederlassung in der Slowakei wohnen?

Nein. Der Leiter kann ein österreichischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich sein. Er wird mit Namen und Adresse ins Handelsregister eingetragen und vertritt das Unternehmen in allen Angelegenheiten der Zweigniederlassung.

Kann ich die Zweigniederlassung später in eine s.r.o. umwandeln?

Eine direkte Umwandlung gibt es nicht. In der Praxis wird eine s.r.o. gegründet, der Betrieb der Zweigniederlassung auf wird auf diese übertragen und die Zweigniederlassung wird dann anschließend gelöscht. Wir gestalten den Übergang so, dass Verträge und Mitarbeiter nahtlos übergehen.

Schreiben Sie uns – erste Einschätzung binnen 24 Stunden, auf Deutsch

Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen in der Slowakei oder senden Sie uns Unterlagen. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und einem Vorschlag für das weitere Vorgehen – unverbindlich.

Kontakt

Direktkontakt

+43 2252 78 76 23 office@sklenarlegal.at Metodova 3, 821 08 Bratislava, Slowakei
Mo – Fr · 9:00 – 17:30