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Inkasso in der Slowakei: Forderungen gegen slowakische Schuldner beitreiben

Ein slowakischer Kunde zahlt nicht und Mahnungen aus Österreich laufen einfach ins Leere? Wir übernehmen die Beitreibung (Inkasso) von Forderungen ab der anwaltlichen Zahlungsaufforderung – auf Slowakisch, mit Kanzleibriefkopf aus Bratislava und der Ankündigung des nächsten Schritts. Ein großer Teil der Forderungen wird bereits in dieser Phase beglichen.

Warum Mahnungen aus Österreich in der Slowakei oft ignoriert werden

Slowakische Schuldner wissen, dass ein Deutscher war Jim 9 österreichischer Gläubiger die Hürden von Sprache, Recht und Entfernung scheut. Solange keine Klage droht, bleibt die Rechnung liegen – und die Verjährungsfrist läuft. Eine Zahlungsaufforderung einer slowakischen Rechtsanwaltskanzlei ändert die Ausgangslage: Sie enthält die genaue Forderungshöhe samt anfallender Verzugszinsen, eine Frist und den Hinweis auf Klage und Kostenersatz. Der Schuldner erkennt, dass es jetzt erst wird.

Forderungsbeitreibung in der Slowakei: unser Vorgehen in drei Stufen

1. Außergerichtliches Inkasso: anwaltliche Mahnung

Wir prüfen die Forderung (Vertrag, Rechnung, Lieferbestätigung, den bisherigen Schriftverkehr) und die Bonität des Schuldners in den einschlägigen slowakischen Registern – Handelsregister, Insolvenzregister, Register der Jahresabschlüsse, Schuldnerlisten des Finanzamtes und der Sozialversicherung. Dann folgt die anwaltliche Zahlungsaufforderung. Wo es Sinn macht, verhandeln wir eine Ratenvereinbarung mit Schuldanerkenntnis: Damit beginnt eine neue zehnjährige Verjährungsfrist, und der Schuldner kann dann später Grund und Höhe kaum noch bestreiten.

2. Gerichtliches Mahnverfahren und Zahlungsbefehl

Bleibt die Zahlung aus, beantragen wir einen Zahlungsbefehl. Bei eindeutigen Geldforderungen nutzen wir das elektronische Mahnverfahren (upomínacie konanie) beim Bezirksgericht Banská Bystrica: Die Gerichtsgebühr ist nur halb so hoch und die Entscheidung ergeht meist innerhalb weniger Wochen. Der Schuldner hat 15 Tage für einen Widerspruch. Erhebt er keinen, ist der Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar. Für Forderungen bis 5.000 Euro kommt alternativ das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen in Betracht, für unbestrittene Forderungen der Europäische Zahlungsbefehl, den Sie auch in Österreich beantragen können – wir sagen Ihnen, welcher Weg im konkreten Fall schneller zu einem Vollstreckungstitel führt.

3. Klage und Exekution

Bei bestrittenen Forderungen erheben wir Klage und vertreten Sie im Streitverfahren. Mit dem rechtskräftigen Titel beantragen wir dann die Exekution: Kontenpfändung, Gehaltspfändung, Pfändung von Geschäftsanteilen oder Verwertung von Immobilien.

Verzugszinsen, Mahnpauschale und Kostenersatz in der Slowakei

Zwischen Unternehmern beträgt der gesetzliche Verzugszins in der Slowakei 9 Prozentpunkte über dem EZB-Basiszinssatz, gegenüber Verbrauchern sind es 9 Prozentpunkte. Dazu kommt bei Unternehmergeschäften eine Pauschale von 40 Euro je verspätete Rechnung. Nach erfolgreichem Verfahren trägt der Schuldner in der Regel die Gerichtsgebühr und die Kosten der anwaltlichen Vertretung nach der slowakischen Anwaltstarifverordnung.

Verjährung in der Slowakei: der wichtigste Grund, nicht zu warten

Forderungen aus Verträgen zwischen Unternehmern verjähren nach 4 Jahren, Forderungen gegen Verbraucher bereits nach 3 Jahren – jeweils ab deren Fälligkeit. Ein verjährter Anspruch ist nicht erloschen, aber vor Gericht wertlos, sobald der Schuldner die Einrede erhebt. Aus unserer Praxis gilt: Ist eine Rechnung länger als 6 Monate überfällig und der Schuldner reagiert nicht, hat ein weiteres Zuwarten keinen Sinn mehr.

Honorar: Für die außergerichtliche Phase vereinbaren wir ein Pauschalhonorar, bei größeren Forderungsvolumen ein Erfolgshonorar. Für das gerichtliche Verfahren erhalten Sie vorab eine Kostenschätzung inkl. Gerichtsgebühren.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im jeweiligen Einzelfall. Gesetzliche Beträge, Sätze und Fristen können sich ändern (Stand: September 2026); wir prüfen den aktuellen Rechtsstand für Ihr konkretes Anliegen.

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen – Inkasso in der Slowakei

Kann ich meinen österreichischen Titel in der Slowakei vollstrecken?

Ja. Ein österreichisches Urteil oder ein österreichischer Zahlungsbefehl wird nach der Brüssel-Ia-Verordnung ohne gesondertes Anerkennungsverfahren in der Slowakei vollstreckt. Sie benötigen die Bescheinigung nach Artikel 53 und eine beglaubigte Übersetzung. Mehr dazu unter Exekutionsverfahren.

Was kostet ein Zahlungsbefehl in der Slowakei?

Die Gerichtsgebühr beträgt im elektronischen Mahnverfahren 3 Prozent des Streitwerts, im regulären Verfahren sind es 6 Prozent. Bei Erfolg wird diese dem Schuldner auferlegt.

Der slowakische Schuldner ist zahlungsunfähig – was nun?

Dann darf nicht mehr vollstreckt werden; die Forderung muss innerhalb der gesetzlichen Frist im Insolvenzverfahren angemeldet werden. Wir prüfen vor jedem Schritt das Insolvenzregister und melden die Forderung fristgerecht an.

Lohnt sich das Inkasso in der Slowakei auch bei kleineren Beträgen?

Ab einigen hundert Euro ja, weil die Kosten der anwaltlichen Mahnung und des Mahnverfahrens bei Erfolg vom Schuldner zu tragen sind. Für Forderungen bis 5.000 Euro steht zudem das vereinfachte europäische Verfahren für geringfügige Forderungen zur Verfügung.

Schreiben Sie uns – erste Einschätzung binnen 24 Stunden, auf Deutsch

Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen in der Slowakei oder senden Sie uns Unterlagen. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und einem Vorschlag für das weitere Vorgehen – unverbindlich.

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