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Arbeitsrecht in der Slowakei – Beratung für österreichische Arbeitgeber

Das slowakische Arbeitsgesetzbuch (Zákonník práce) unterscheidet sich in wichtigen Punkten von dem österreichischen Arbeitsrecht – bei den Kündigungsgründen, der Abfertigung, Probezeit und auch den Fristen. Wir beraten österreichische Unternehmen bei der Einstellung, Führung und Kündigung von Mitarbeitern in der Slowakei und gestalten Ihre Arbeitsverträge so, dass sie vor slowakischen Gerichten bestehen – auf Deutsch.

Kündigung in der Slowakei: Wo das slowakische Arbeitsrecht anders funktioniert

Österreichische Arbeitgeber unterschätzen häufig, dass in der Slowakei ein Kündigungsgrund gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur aus den im Arbeitsgesetzbuch vollständig aufgezählten Gründen möglich – etwa aufgrund einer Betriebsschließung, Wegfall/Abschaffung des Arbeitsplatzes (organisatorische Änderung), gesundheitliche Untauglichkeit oder Pflichtverletzungen. Fehlt der Grund oder ist dieser falsch formuliert, kann der Arbeitnehmer die Kündigung binnen zwei Monaten gerichtlich anfechten und erhält bei Erfolg Gehaltsersatz für die gesamte Verfahrensdauer.

Weitere Unterschiede: Die Probezeit darf höchstens 3 Monate betragen (bei leitenden Angestellten sind es 6 Monate), befristete Verträge sind auf zwei Jahre mit höchstens zwei Verlängerungen begrenzt, und bei organisationsbedingten Kündigungen steht dem Arbeitnehmer eine gesetzliche Abfertigung zu, die mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit steigt.

Unsere Leistungen auf dem Gebiet des praktischen Arbeitsrechts für Arbeitgeber

  • Zweisprachige Arbeitsverträge (Slowakisch/Deutsch) mit Regelungen zu Arbeitszeit, Überstunden, Home-Office, Wettbewerbsverbot und Geheimhaltung.
  • Geschäftsführer- und Managerverträge: Abgrenzung zwischen Funktion in einem Firmenorgan und Arbeitsverhältnis, Vergütung, Haftung und Abberufung.
  • Arbeitsordnung, interne Richtlinien, Datenschutz am Arbeitsplatz, Regelungen zur Überwachung des E-Mail- Verkehrs und der Firmenfahrzeuge.
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Auswahl und Formulierung des Kündigungsgrundes, Kündigungsvereinbarungen, Massenentlassungen, Vertretung vor Arbeitsgerichten.
  • Entsendung österreichischer Mitarbeiter in die Slowakei und slowakischer Mitarbeiter nach Österreich: Meldepflichten, A1-Formular, Mindestarbeitsbedingungen und betriebsstättenbezogenes Risiko.
  • Beschäftigung von Drittstaatlern: Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung, Blaue Karte, Verfahren bei der Fremdenpolizei.
  • Vertretung bei Kontrollen der Arbeitsinspektion und im Streit mit Betriebsräten oder Gewerkschaften.

Kündigung in der Slowakei richtig vorbereiten

Die meisten verlorenen arbeitsrechtlichen Verfahren scheitern nicht am Grund selbst, sondern an der Form: fehlende schriftliche Organisationsänderung vor dem aussprechen der Kündigung, unterlassenes Anbieten einer Ersatztätigkeit, versäumte Zustellung, fehlende Anhörung der Arbeitnehmervertretung. Wir prüfen den geplanten Kündigungsgrund, erstellen die erforderlichen Beschlüsse und Dokumente und begleiten die Zustellung. Dort, wo eine Kündigungsvereinbarung günstiger ist (was oft bei leitenden Mitarbeitern der Fall ist) – verhandeln wir diese für Sie.

Arbeitsvertrag, Werkvertrag oder selbstständige Tätigkeit?

Die Slowakei kennt neben dem Arbeitsvertrag mehrere Formen der Beschäftigung außerhalb des Arbeitsverhältnisses (dohody (einem Werkvertrag ähnelnde „Vereinbarungen“) sowie die Zusammenarbeit mit Selbständigen (SZČO). Scheinselbständigkeit wird von Arbeitsinspektion und Finanzamt kontrolliert und kann zu Nachforderungen und Bußgeldern führen. Wir helfen bei der Wahl der passenden Vertragsform – und der Abgrenzung zum zivilrechtlichen Werk- oder Dienstleistungsvertrag.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im jeweiligen Einzelfall. Gesetzliche Beträge, Sätze und Fristen können sich ändern (Stand: September 2026); wir prüfen den aktuellen Rechtsstand für Ihr konkretes Anliegen.

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen – Arbeitsrecht in der Slowakei

Wie sind die Kündigungsfristen in der Slowakei?

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat; bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens einem (1) Jahr sind es 2 Monate und bei organisatorischen oder gesundheitlichen Gründen nach 5 Jahren sind dies 3 Monate. Sie beginnt am ersten Tag des Monats nach Zustellung der Kündigung.

Gibt es in der Slowakei eine Abfertigung?

Ja. Bei Kündigung aus organisatorischen oder gesundheitlichen Gründen steht dem Arbeitnehmer eine gesetzliche Abfertigung zu, die je nach Betriebszugehörigkeit ein bis drei Monatsgehälter beträgt. Bei einer Kündigungsvereinbarung aus denselben Gründen ist sie ebenfalls geschuldet.

Kann ich slowakische Mitarbeiter mit einem österreichischen Arbeitsvertrag einstellen?

Wenn der Arbeitsort in der Slowakei liegt, gelten zwingend slowakische Schutzvorschriften unabhängig von der Wahl des geltenden Rechts. Ein österreichischer Vertragstext hilft da wenig. Wir empfehlen daher zweisprachige Verträge nach slowakischem Recht.

Was muss ich bei der Entsendung slowakischer Mitarbeiter nach Österreich beachten?

Entsendungen nach Österreich unterliegen dem österreichischen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz: ZKO-Meldung, A1-Bescheinigung, Bereithalten von Lohnunterlagen auf Deutsch. Wir bereiten die slowakische Seite vor und arbeiten mit österreichischen Partnerkanzleien zusammen.

Schreiben Sie uns – erste Einschätzung binnen 24 Stunden, auf Deutsch

Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen in der Slowakei oder senden Sie uns Unterlagen. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und einem Vorschlag für das weitere Vorgehen – unverbindlich.

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