Typische Strafverfahren österreichischer Mandanten in der Slowakei
- Verkehrsdelikte auf slowakischen Straßen: Verkehrsunfälle mit Personenschaden, Alkohol oder Drogen am Steuer (in der Slowakei gilt 0,0 Promille), Fahrerflucht.
- Wirtschaftsstrafrecht: Vorwürfe der Steuerhinterziehung, Umsatzsteuerbetrug, Untreue, Betrug, Insolvenzverschleppung gegen Geschäftsführer slowakischer Gesellschaften.
- Verantwortlichkeit von Unternehmen: Die Slowakei kennt seit 2016 die strafrechtliche Haftung juristischer Personen mit Geldstrafen bis hin zur Auflösung der Gesellschaft.
- Untersuchungshaft und Europäischer Haftbefehl: Festnahme in der Slowakei, Auslieferung aus oder nach Österreich, Haftprüfung.
- Zoll- und Grenzdelikte, Verstöße gegen das Waffen- und Betäubungsmittelrecht, Körperverletzung, Eigentumsdelikte.
- Vertretung von Opfern: Geltendmachung von Schadenersatz im Strafverfahren (Adhäsionsverfahren) für Geschädigte aus Österreich.
Festnahme oder Vernehmung in der Slowakei: Was Sie wissen müssen
Nach der slowakischen Strafprozessordnung haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern, einen Verteidiger beizuziehen und einen Dolmetscher zu verlangen. Machen Sie von diesen Rechten Gebrauch, bevor Sie sich zur Sache äußern. Aussagen, die ohne Verteidiger und in einer nicht vollständig verstandenen Sprache gemacht werden, können später kaum korrigiert oder zurückgenommen werden. Rufen Sie uns an, wir kommen zur Vernehmung oder vermitteln kurzfristig einen Kollegen vor Ort.
In bestimmten Fällen ist die Verteidigung zwingend – etwa in der Untersuchungshaft, bei Verfahren gegen Ausländer ohne ausreichende Sprachkenntnisse oder bei drohenden Strafmaßen von über 5 Jahren. Wird kein Wahlverteidiger benannt, bestellt das Gericht einen Pflichtverteidiger. Es ist besser, diese Wahl selbst zu treffen.
Unsere Verteidigungsstrategie vor slowakischen Gerichten
- Akteneinsicht und Lagebeurteilung – auf Deutsch erklärt, mit realistischer Einschätzung des Verfahrensausgangs.
- Ermittlungsverfahren – Begleitung zu Vernehmungen, Beweisanträge, Anträge auf Einstellung, Verhandlungen mit dem Staatsanwalt über Diversion oder Strafbefehl.
- Haftfragen – Haftbeschwerde, Ersatz der Untersuchungshaft durch Kaution oder Bürgschaft, Koordination mit der österreichischen Botschaft.
- Hauptverhandlung – Verteidigung vor Bezirks- und Kreisgerichten, dem Spezialisierten Strafgericht und dem Obersten Gericht; Rechtsmittel.
- Grenzübergreifende Fälle – Zusammenarbeit mit österreichischen Strafverteidigern bei parallellaufenden Verfahren, Europäischem Haftbefehl und Vollstreckung von Strafen im Heimatstaat.
Wirtschaftsstrafrecht in der Slowakei: Prävention für Geschäftsführer
Geschäftsführer slowakischer Gesellschaften haften persönlich, wenn Steuern nicht abgeführt, Insolvenzanträge verspätet gestellt oder Sozialversicherungsbeiträge einbehalten werden – auch wenn diese ihren Sitz in Österreich haben und die operative Leitung delegiert haben. Wir beraten präventiv zu Compliance-Programmen, die nach dem Gesetz über die strafrechtliche Verantwortung juristischer Personen haftungsbefreiend wirken können, und vertreten Sie, wenn Ermittlungen bereits laufen.
Erreichbarkeit in dringenden Fällen: Rufen Sie uns an unter +421 2 546 42 400. Verteidigungsmandate übernimmt JUDr. Michal Sklenár persönlich; er spricht fließend Deutsch.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im jeweiligen Einzelfall. Gesetzliche Beträge, Sätze und Fristen können sich ändern (Stand: September 2026); wir prüfen den aktuellen Rechtsstand für Ihr konkretes Anliegen.